Entsorgung - Produktreste
Allgemeine Hinweise zur Entsorgung
Nicht ausgehärtete Produktreste müssen ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen in Ihrer Nähe ansässigen Entsorgungsfachbetrieb.
Gemäß der gültigen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Deshalb ist eine eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH unter EHS@de.sika.com
Vorschlag zur AVV-Einstufung von Sika-Produkten:
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AVV-Abfallschlüssel |
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Sika-Produkte |
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070204 |
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Lösemittel (z.B. Sika-Verdünnung, Sika-Primer) |
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080116 |
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nicht ausgehärtete wässrige Produktreste |
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080111 |
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nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Sikagard, Sikafloor, SikaCor etc.) |
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080409 |
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nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) |
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080112 |
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ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond) |
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Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
Auskunftspflichtig für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.
Wie entsorge ich richtig?
Produktreste:
- Entsorger suchen
Entsorgeradressen in Ihrer Nähe sind z.B. in den Gelben Seiten zu finden.
- Sicherheitsdatenblatt der Produkte an den Entsorgungsfachbetrieb schicken
Die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Produktkatalog des jeweiligen Bereichs Construction, Roofing, Industry oder Tooling & Composites.
- Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweis zur Entsorgung vom Entsorgungsfachbetrieb abholen lassen.
Der Sammelentsorgungsnachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Entsorgungsdokument, welches der Beförderer/Entsorger zur Abholung der Abfälle mitbringen kann.
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