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Entsorgung - Produktreste

Allgemeine Hinweise zur Entsorgung

Nicht ausgehärtete Produktreste müssen ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen in Ihrer Nähe ansässigen Entsorgungsfachbetrieb.

Gemäß der gültigen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Deshalb ist eine eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH unter EHS@de.sika.com

Vorschlag zur AVV-Einstufung von Sika-Produkten:

AVV-Abfallschlüssel Sika-Produkte
070204 Lösemittel (z.B. Sika-Verdünnung, Sika-Primer)
080116 nicht ausgehärtete wässrige Produktreste
080111 nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Sikagard, Sikafloor, SikaCor etc.)
080409 nicht ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)
080112 ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)

Produktreste sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

Auskunftspflichtig für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.

Wie entsorge ich richtig?

Produktreste:

  1. Entsorger suchen
    Entsorgeradressen in Ihrer Nähe sind z.B. in den Gelben Seiten zu finden.
  2. Sicherheitsdatenblatt der Produkte an den Entsorgungsfachbetrieb schicken
    Die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Produktkatalog des jeweiligen Bereichs Construction, Roofing, Industry oder Tooling & Composites.
  3. Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweis zur Entsorgung vom Entsorgungsfachbetrieb abholen lassen.

Der Sammelentsorgungsnachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Entsorgungsdokument, welches der Beförderer/Entsorger zur Abholung der Abfälle mitbringen kann.

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