Entsorgung - Restentleerte Verpackungen
Verpackungen sind dann restentleert, wenn sie gemäss ihrer Bestimmung vollständig ausgeschöpft sind (VerpackV § 3(6)). Die Verpackungen müssen pinselrein, spachtelrein, tropffrei, rieselfrei sein. Unter Restentleerung ist jedoch keine Reinigung zu verstehen.
Restentleerte Verpackungen sind im Sinne der Verpackungsverordnung getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Nicht restentleerte Verpackungen müssen ordnungsgemäss und schadlos entsorgt werden.
Sika hat zur Erfüllung der Verpackungsverordnung Lizenzverträge mit Dritten abgeschlossen
für gewerbliche Endverbraucher: 
| | für private Endverbraucher und gleichgestellte Anfallstellen: 
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Nicht restentleerte Verpackungen sind wie Produktreste ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Entsorgungsfachbetrieb.
Wie enstsorge ich richtig?
Restentleerte Verpackungen bis 60 ltr Rufen Sie einfach bei der Hotline der INTERSEROH® an, Tel. 02203 / 9147-1366 bzw. 02203 / 9147-1331.
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Rekonditionierung von Stahlblechfässern Hierzu steht Ihnen die Hotline der VIV zur Verfügung, Tel. 040 / 731-0670.
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Rücknahmeticket gebrauchter 1.000 ltr-IBC Wir empfehlen hierzu den Schütz-Rücknahme-Service.
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Weitere Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen finden Sie auch als Downloads hier:
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