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Entsorgung - Strahlmittelrückstände

Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und abzutransportieren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht.

Je nach Strahlgut selbst und abhängig von schädlichen Beimengungen ist zu prüfen, ob die Strahlmittelrückstände verwertet werden können. In Sonderfällen müssen hochbelastete Strahlmittelrückstände als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu die AVV-Abfallschlüssel 120116 oder 120117.

Vorzugsweise sind Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen, die einen Sammelentsorgungsnachweis für Strahlmittelrückstände vorweisen können. Dadurch reduziert sich die Bürokratie auf ein Minimum.

Empfohlene Vorgehensweise

  1. verunreinigtes Strahlgut analysieren lassen (in der Regel in Absprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb)
  2. Sammlung und Bereitstellung zur Abholung durch den Entsorgungsfachbetrieb
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